Entwurf zur Beitragsordnung
Beitragsordnung der KreativWerkstatt Ried e.V. (nachfolgend Verein genannt)
§ 1 Grundsatz
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
§ 2 Beschlüsse
1. Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags, die Aufnahmegebühr und Umlagen. Der Vorstand legt die Gebühren fest.
2. Die festgesetzten Beträge werden zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.
§ 3 Beiträge, Beitrags- Mitgliedsform und Beitragshöhe
Klasse
– 01 Kinder zwischen 7 bis 9 Jahren, 119,-€
– 02 Jugendliche bis 18 Jahre, 239,-€
– 03 Erwachsene (*) über 18 Jahre, 59,-€
– 04 Ehepaare (*) 99,-
– 05 Ehrenmitglieder frei
– 06 Beitragsfreie Mitglieder
– 07 Fördernde Mitglieder, 49,-€
– 08 Patenschaft für ein Jugendmitglied 239,-€ pro Jugendlichen
– 08 Patenschaft für ein Kindermitglied 119,-€ pro Kind
- (*)Erwachsene Mitglieder verpflichten sich Leistungen in Form von Arbeitsleistungen (wie Betreuung, Kursleitung etc.) mit maximal 10 Arbeitsstunden jährlich zu erbringen. Durch die Leistung eines Geldbetrags (Abgeltungsbetrag) kann dies abgewendet werden. Der Abgeltungsbeitrag beträgt 20,-€ für jede nicht geleistete Stunde und wird am Ende des Jahres 31.12 abgerechnet und mit den Beiträgen für das kommende Jahr verrechnet. Die Stunden sind über das eingebundene Formular auf der Webseite zu erfassen und durch den Vorstand in der entsprechenden Höhe frei zu geben.
- Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend.
- Ermäßigte Beitragsformen der Beitragsklasse 06 müssen beantragt, die Begründung mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden. Der Vorstand entscheidet über die Einstufung im Rahmen der von der Mitgliederversammlung vorgegebenen Beträge.
- Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich mitzuteilen, insbesondere bei Inanspruchnahme der Beitragsklasse
- Der Mitgliedsbeitrag enthält die Beiträge für die Vereinshaftpflicht.
- Der Mitgliedsbeitrag wird durch Einzugsermächtigung zum 01.01. eines jeden Jahres vom Girokonto abgebucht.
- Mitglieder, die bisher nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, entrichten ihre Beiträge bis spätestens 10.01. eines jeden Jahres auf das Beitragskonto des Vereins. Es ist eine Bearbeitungsgebühr von zusätzlich Euro 2,- zu zahlen.
- Bei Mahnungen werden Mahngebühren von Euro 5,- pro Mahnung erhoben.
- Erfolgt der Vereinseintritt nach dem 01.01. erfolgt eine Berechnung von 1/12 pro vollen Monat des Beitragssatzes.
§ 4 Vereinskonto
KreativWerkstatt Ried e.V.
Raiba Wittelsbacher Land
IBAN: DE07 7206 9155 0000 0260 34
Überweisung auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt.
§ 5 Vereinsaustritt und Ende der Mitgliedschaft
- Eine Kündigung ist nur zum Ende des Kalenderjahres (31.12.) möglich. Sie muss spätestens zum 30.10. schriftlich gegenüber dem Vorstand erklärt werden.
- Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn sein Verhalten in grober Weise gegen die Interessen des Vereins verstößt oder es länger als drei Monate mit der Zahlung seines Beitrags im Rückstand ist und trotz Mahnungen nach Ablauf des vierten Monats nicht bezahlt hat. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit. Geleistete Beiträge werden nicht zurückgezahlt. Der Ausschluss wird dem Betroffenen schriftlich mitgeteilt, er muss begründet sein. Gegen den Ausschluss kann innerhalb von vier Wochen Einspruch erhoben werden. Über den Einspruch entscheidet die Mitgliederversammlung in einfacher Mehrheit.
- Die Mitgliedschaft endet automatisch mit dem Tod des Mitglieds (bei juristischen Personen mit deren Erlöschen).
Stand 15.09.2023